AGB

An dieser Stelle findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Helen Bender GmbH. Wenn du vorab Fragen hast, tritt gerne mit uns in Kontakt.

Brautanzüge und Jumpsuits von Helen Bender

1. Allgemeines

1.1 Lieferungen, Vereinbarungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Kauf- und Lieferbedingungen.

1.2 Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung oder über längeren Zeitraum so verfahren wird. Gleiches gilt für eventuelle abweichende AGB unserer Kunden.

1.3 Sollten wir im Einzelfall (aus dem Grund, einen Kunden / eine Kundin zufrieden stellen) über von den AGB abweichendes verhandeln, geschieht dies im Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.

2. Preise

2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Kaufvertrag / Werksvertrag angegebenen Preise. Die verwendeten Preisangaben schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Alle vorher erschienenen Preislisten und Angebote verlieren ihre Gültigkeit.

2.2 Der gesamte Modellpreis ist sofort mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Änderungen an gekauften Artikeln werden erst nach vollständiger Bezahlung sowohl des Kaufpreises vorgenommen. Änderungen der Passform, die durch unsere Schneiderei vorgenommen werden, sind zusätzlich vom Kunden zu bezahlen. Die Gesamtsumme des Kauf-/ Werkvertrages muss spätestens bei Abholung des Modell entrichtet werden.

3. Lieferung- und Zahlungsvereinbarung / -bedingungen

3.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit den Käufern über die von uns angebotenen Waren schließen.

3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich in bar oder per EC-Zahlung zu erfolgen. In Einzelfällen können Teilbeträge per Überweisen getätigt werden. Die Bezahlung per Überweisung ist jedoch nur nach vorherigem Erhalt einer entsprechenden Rechnung möglich.

3.3 Die Beauftragung des Herstellers zur Fertigung des Brautkleides, des Brautanzuges erfolgt seitens des Verkäufers umgehend nach Feststellung des Zahlungseingangs.

3.3 Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

3.4 In Prospekten, Internet, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

4. Abnahme und Abnahmeverzug

4.1 Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab, ist der Verkäufer berechtigt ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden mit angemessener, verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung, kann der Verkäufer 30 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, die Teillieferung (Vorablieferung) anzunehmen soweit dies zumutbar ist.

4.2 Soll die Ware aufgrund von Terminverschiebung der Hochzeit durch den Kunden bei der Helen Bender GmbH eingelagert werden, fallen pro angefangenen Kalendermonat Lagerungskosten i.H.v. 50 pro Monat bis zur Abholung durch den Kunden oder einen genannten Vertreter an. Der Kunde ist nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises jederzeit berechtigt seine Ware abzuholen. Die Abholung muss mit einer Frist von mindestens 24h Vorlauf angekündigt werden.

5. Anprobe / Terminabsage


5.1 Für die Erstberatung erlauben wir uns eine Beratungspauschale i.H.v 35 Euro pro Braut zu berechnen. Die Beratungspauschale wird bei einem Kauf innerhalb der nächsten 3 Monate auf den Modellpreis angerechnet. Ausgeschlossen von der Anrechnungen ist ein Einkauf mit einem Warenwert von unter 200 Euro.

6. Sachmangel / Haftung

6.1 Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn die gekauften Artikel nach Vorgaben und unter Verwendung der vom Käufer mitgeteilten Maße gefertigt wurden. Die Sachmängelgewährleistung für Mängel an Musterstücken ist für als solche gekennzeichnete Mängel ausgeschlossen.

6.2 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Sämtliche Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

8. Maßnehmen

8.1 Das Maßnehmen zur Auftragsbearbeitung geschieht bei der Erstberatung durch unser geschultes Fachpersonal. Der Kunde sichert die Richtigkeit der erfassten Maße zu. 

8.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund eingetretener figürlicher Veränderungen von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen. (Zum Beispiel Schwangerschaft, Ab- und Zunahme des Körpergewichtes)

8.3 Die Brautkleider werden vom Verkäufer beim Hersteller auf Konfektionsmaß bestellt. Dies entspricht keiner Maßschneiderung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich nach der Fertigstellung des Brautkleides weitere Änderungen am Kleid ergeben. Der Käufer trägt die Kosten der Änderungen.

9. Qualität

9.1 Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Firma Helen Bender GmbH in 55116 Mainz. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

Der Kaufvertrag ist bindend. 

Brautkleid- oder Brautanzugkauf ist Sonderkauf und somit vom Rücktritt ausgeschlossen.